Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragter

nach Wasserhaushaltsgesetz (§65)

Unser Leistungsportolio auf einen Blick

Durch unsere Beratung unterstützen wir die verantwortlichen Personen im Unternehmen zu gewässerschutzrelevanten Fragen. Überwachung, Mängelmanagement sowie die Schulung von betroffenen Personen gehören zu unseren betrauten Aufgaben:
Beratung
Unterstützung des Unternehmens und der Mitarbeitenden in gewässerschutzrelevanten Fragen.
Überwachung
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere durch regelmäßige Inspektionen der Abwasseranlagen und Dokumentation der Ergebnisse.
Mängelmanagement
Meldung festgestellter Mängel und Vorschlag geeigneter Maßnahmen zur Behebung.
Förderung umweltfreundlicher Verfahren
Initiierung und Unterstützung von Verfahren zur Reduzierung des Abwasseranfalls und zur Anwendung umweltfreundlicher Produktionsmethoden.
Schulung
Aufklärung der Mitarbeitenden über betriebsbedingte Gewässerbelastungen und entsprechende Präventionsmaßnahmen
Erstellung eines Jahresberichts
Beratung und Unterstützung bei der Anlagendokumentation nach §43 AwSV.
Diese Aufgaben sind im § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgelegt.

Unverbindliche Beratungsanfrage

Grundlagen des Gewässerschutzbeauftragten

Unternehmen, die 750 m2 oder mehr Abwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten dürfen, sind gesetzlich verpflichtet, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung kann auch bei geringeren Mengen bestehen, z. B. auf Anordnung der zuständigen Behörde, wenn besondere Anforderungen an den Gewässerschutz vorliegen.

Als externer Gewässerschutzbeauftragter übernehmen wir eine Schlüsselrolle im betrieblichen Umweltschutz und sorgen dafür, dass gesetzliche Anforderungen und Umweltstandards zuverlässig eingehalten werden. Unsere Tätigkeit umfasst umfassende Überwachungs- und Kontrollaufgaben, durch die wir den Schutz von Gewässern in Ihrem Betrieb aktiv vorantreiben. Dadurch unterstützen wir Sie nicht nur dabei, Ihren behördlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern leisten auch einen Beitrag zur nachhaltigen und umweltgerechten Betriebsführung.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind im § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eindeutig geregelt. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, die Beratung der Geschäftsleitung zu Maßnahmen des Gewässerschutzes sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden für umweltgerechtes Verhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Gewässer- und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen effizient und nachhaltig zu gestalten.