Arbeitsschutz & Beratung

Kevin Jähnigen

Jähnigen Arbeitsschutz und Beratung ist ein junges und agiles Unternehmen, das seiner Kundschaft der unterschiedlichsten Branchen auf einfache Art und Weise den Nutzen eines sicheren Arbeitsumfeldes vermittelt. 

In unseren Haupttätigkeitsbereichen Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Gefahrgut unterstützen wir Sie kompetent, pragmatisch und rechtssicher. Unser Ziel ist es, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die sicher für Ihr wichtigstes Gut – die Mitarbeiter:innen – und auch rechtssicher für die verantwortlichen Personen ist.

Beratung

Wir beraten Sie rechtssicher, schnell und pragmatisch zu den verschiedensten Themen rund um Arbeitsschutz. Durch Projekte in den unterschiedlichen Branchen kann für Sie gewinnbringend auf einen breiten Erfahrungsschatz zugegriffen werden.

Arbeitsschutz

Gemäß §6 ASiG kümmern wir uns um Ihre Belange zum Thema Arbeitsschutz. Gemeinsame Begehungen, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Ausarbeiten von Betriebsanweisungen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen damit Sie sich um die wesentlichen Dinge im Unternehmen kümmern können.

Sicherheits­unterweisungen

Jeder Mitarbeiter muss vor Gefährdungen durch seinen Arbeitgeber geschützt werden. Dies kann anhand von Unterweisungen stattfinden. Gemeinsam mit dem Kunden werden individuelle, an die Situation angepasste Unterweisungen erstellt und der jeweilige Personenkreis unterwiesen. Egal ob es eine jährliche Sicherheitsunterweisung oder eine anlassbezogene Unterweisung ist, wir kümmern uns um die Durchführung und  Dokumentation. 

Brandschutz­beauftragter

Übertragen Sie uns die verantwortungsvolle Aufgabe des Brandschutzbeauftragten und wir kümmern uns um die notwendigen Maßnahmen. Brandschutzbeauftragte können gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen erforderlich werden. 

Gefahrgutbeauftragter

Laut Gefahrgutverordnung (GbV) ist genau beschrieben, welche Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigen. Lassen Sie sich kompetent beraten, wie eine zukünftige Zusammenarbeit aussehen kann.

Flucht- & Rettungspläne

Arbeitsstätten müssen im Notfall schnellstmöglichst und ohne Personenschaden geräumt werden können. Anhand von Flucht und Rettungsplänen kann dieses Risiko enorm verringert werden. Deshalb müssen Flucht- und Rettungspläne gewissen Anforderungen entsprechen. Wir erstellen Ihnen Flucht-und Rettungspläne in höchster Qualität. Vereinbaren Sie einen Termin, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können.

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KrWG, AbfAEV, BattG, BImSchG……

Wer rastet der rostet. Eine spannende Woche steht bevor.

Bald können wir von @jasub_jaehnigenarbeitsschutz weitere Leistungen anbieten!

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Kevin Jähnigen